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   BGH, 09.07.1981 - 4 StR 307/81   

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https://dejure.org/1981,5940
BGH, 09.07.1981 - 4 StR 307/81 (https://dejure.org/1981,5940)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1981 - 4 StR 307/81 (https://dejure.org/1981,5940)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1981 - 4 StR 307/81 (https://dejure.org/1981,5940)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versuch einer Straftat - Entscheidung über Strafmilderung - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit - Prüfungsumfang

Papierfundstellen

  • StV 1981, 514
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 03.06.1982 - 4 StR 212/82

    Verurteilung wegen versuchter Brandstiftung - Übertragung eines Waldbegriffs auf

    Der Tatrichter hat diese Entscheidung aufgrund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinn sowie der Persönlichkeit des Täters zu treffen, um die versuchte Tat, als Ausfluß der Täterpersönlichkeit, in ihrer Bedeutung für die verletzte Rechtsordnung voll zu erfassen (BGHSt 16, 351, 353; BGH, Beschluß vom 9. Juli 1981 - 4 StR 307/81).
  • LG Mainz, 10.07.1997 - 301 Js 24998/96

    Versuchter Totschlag und unerlaubtes Führen einer halbautomatischen

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  • BGH, 18.03.1986 - 1 StR 95/86

    Fehlgeschlagener Versuch - Zufälligkeit - Strafmilderung - Anforderungen an eine

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage der Strafmilderung wegen Versuchs aufgrund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne und der Persönlichkeit des Täters zu entscheiden (BGHSt 16, 351, 353; BGH StV 1981, 514; ständige Rspr.); dabei kommt besonderes Gewicht jedoch den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, weil sie die wichtigsten Kriterien für die Einstufung von Handlungs- und Erfolgsunwert einer nur versuchten Tat liefern (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 99/74; Urteil vom 4. Juni 1981-4 StR 246/81).
  • BGH, 16.08.1983 - 1 StR 485/83

    Anforderungen an eine ordnungemäße tatrichterliche Prüfung des Vorliegens einer

    Dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe läßt sich jedoch entnehmen, daß die Entscheidung auf der erforderlichen Gesamtschau der Tatumstände sowie der Persönlichkeit des Angeklagten (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 17, 266; BGH StV 1981, 514; Urt. vom 14. Juli 1981 - 1 StR 274/81 - bei Holtz MDR 1981, 979 [BGH 10.11.1980 - II ZR 96/80]) beruht.
  • BGH, 29.11.1988 - 1 StR 585/88

    Strafrahmenwahl als Teil der Strafzumessung und Sache des Tatrichters -

    Der Tatrichter hat über die Frage, ob eine Strafrahmenverschiebung wegen Versuchs vorzunehmen ist, aufgrund einer Gesamtbeurteilung aller wesentlichen Tatumstände und der Täterpersönlichkeit zu entscheiden (BGHSt 16, 351, 353; BGH MDR 1962, 748; BGH StV 1981, 514; BGH StV 1986, 378, 379).
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